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Neuigkeiten

Neuer Termin fürs Jugendtraining

Das Jungentraining wird ab dem 01.04.2022 als getrennter Termin zu den üblichen Trainingseiten stattfinden. Ab April wird das Training jeden...

Schießbetrieb 2021

Auch im Jahr 2021 geht der Schießbetrieb beim SSV Altußheim weiter. Nachdem durch den Vorstand ein Hygienekonzept erarbeitet wurde, wird unter...

Schützenkönig 2018

Das traditionelle Königsschießen beim SSV Altlußheim wurde auch dieses Jahr wieder mit großer Beteiligung unserer...

Regelungen und Voraussetzungen

Regelungen und Voraussetzungen

Wir Deutsche sind dafür bekannt, vieles zu regulieren. So gibt es nicht nur Regelungen für Wettkämpfe, sondern natürlich auch viele gesetzliche Vorschriften zu diesem Sport. Diese sind teilweise ziemlich detailliert und für den Anfänger recht unübersichtlich. Daher haben wir die wichtigsten Voraussetzungen zur Teilnahme am Schießsport hier einmal in einer vereinfachten Form zusammengefasst:

 

  • Für alle Schießarten ist grundsätzlich die Teilnahme erst ab einem Alter von mindestens 12 Jahren möglich.
  • Mit Luftgewehr und Luftpistole (und Armbrust) darf schießen, wer mindestens 14 Jahre alt ist. Mit einer schriftlichen Erlaubnis der Eltern geht es auch ab 12 Jahren.
  • Mit einem Kleinkaliber-Gewehr oder -Pistole darf schießen, wer mindestens 18 Jahre alt ist. Mit einer schriftlichen Erlaubnis der Eltern ist dies bereits ab 14 Jahren möglich.
  • Kinder und Jugendliche dürfen auf dem Schießstand nur schießen, wenn eine für die Kinder- und Jugendarbeit qualifizierte Aufsichtsperson anwesend ist.
  • Für alle größeren Waffen ist ein Mindestalter von 18 Jahren vorgeschrieben.

Wer genauer nachlesen möchte, wie die Rahmenbedingungen für Kinder und Jugendliche sind, findet das im §27 des Waffengesetzes.

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