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Neuigkeiten

Neuer Termin fürs Jugendtraining

Das Jungentraining wird ab dem 01.04.2022 als getrennter Termin zu den üblichen Trainingseiten stattfinden. Ab April wird das Training jeden...

Schießbetrieb 2021

Auch im Jahr 2021 geht der Schießbetrieb beim SSV Altußheim weiter. Nachdem durch den Vorstand ein Hygienekonzept erarbeitet wurde, wird unter...

Schützenkönig 2018

Das traditionelle Königsschießen beim SSV Altlußheim wurde auch dieses Jahr wieder mit großer Beteiligung unserer...

Schießzeiten

 

 

 

 

 

 

 

Schießzeiten SSV Altlußheim

 

Allgemeine Schießzeiten:     

                                                  Donnerstag   16:00 bis 19:00 Uhr              

                                                  Samstag         14:00 bis 18:00 Uhr              

                                                  Sonntag          10:00 bis 12:00 Uhr

Jugendtraining:

                                                  Donnerstag      17:00 bis 19:00

 

Erweiterte Schießzeiten:        Montag bis Samstag von 08:00 bis 20:00 Uhr

 

Allgemeine Schießzeiten können für Jugendtraining, Jungschützen und Mannschaftstraining genutzt werden.

Zu diesen Zeiten ist die Betreuung, Bedienung der Anlagen und die Waffenausgabe gewährleistet.

Erweiterte Schießzeiten stehen den im Ordnungsamt gemeldeten Standaufsichtspersonen sowie Sportschützen die im Besitz einer WBK und Waffe sind und aufgrund ihrer Mitgliedschaft über einen Zutrittstransponder verfügen.

Über den Transponder ist dokumentiert von wem und wann die Anlage benutzt wurde.

 

Corona Regeln

 

Durch die Corona Lage steht uns nur die Hälfte der verfügbaren Schießstände zur Verfügung. Dadurch kommt es zu Engpässen besonders beim 50 Meter Stand.

 

Aus diesem Grund ist Bahn 1 und 3 während der Schießzeiten Schützen ohne Transponder vorbehalten. Bahn 5 und 6 kann weiter frei benutzt werden.

Sind die Bahnen 1 und 3 nicht belegt können diese frei benutzt werden, müssen aber bei Bedarf geräumt werden.

 

Schützen mit Transponder stehen weiterhin die erweiterten Schießzeiten zur Verfügung.

Diese Regelung gilt ab 31.10.2020

Die Vorstandschaft

 

Verbot von Sportveranstaltungen an Feiertagen (in Baden Württemberg):

1.Januar   Verbot von Sport usw. wenn Gottesdienst unmittelbar gestört
Karfreitag   allgemeines ganztägiges Sportverbot
Ostersonntag   Sportverbot von 05:00 - 11:00 Uhr
1. Mai   Verbot von Sport usw. wenn Gottesdienst unmittelbar gestört
Christi Himmelfahrt   Verbot von Sport usw. wenn Gottesdienst unmittelbar gestört
Pfingstsonntag   Sportverbot von 05:00 - 11:00 Uhr
Fronleichnam   Sportverbot von 05:00 - 11:00 Uhr
3. Oktober   Verbot von Sport usw. wenn Gottesdienst unmittelbar gestört (nur wenn der 3.10. auf einen Sonntag fällt)
Allerheiligen   Verbot von Sport usw. wenn Gottesdienst unmittelbar gestört
Volkstrauertag   Verbot von Sport usw. wenn Gottesdienst unmittelbar gestört
Buß- und Bettag   Verbot von Sport usw. wenn Gottesdienst unmittelbar gestört
Totensonntag   Sportverbot von 03:00 - 13:00 Uhr
1. Weihnachtstag   Sportverbot von 05:00 - 11:00 Uhr
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